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Bildrechte bei Firmenfotos richtig klären

tobiasschessl
22. Aug.
5 Min. Lesezeit

Ein neues Teamfoto ist online, die Karriereseite wirkt endlich persönlich und der LinkedIn-Auftritt hat ein klares Gesicht. Dann meldet sich ein ehemaliger Mitarbeiter: Sein Portrait soll gelöscht werden. Oder die Marketingagentur benötigt die Bilder für eine Anzeige, obwohl ursprünglich nur die Website geplant war. Genau in solchen Momenten zeigt sich, warum Du Bildrechte bei Firmenfotos klären solltest, bevor die Kamera ausgelöst wird.

Bei Businessfotografie geht es nicht nur um gute Motive. Es geht darum, dass Ihr die Bilder später dort einsetzen könnt, wo sie Wirkung entfalten sollen - auf der Website, in Social Media, in Präsentationen, in Anzeigen oder im Recruiting. Eine saubere Vereinbarung schützt alle Beteiligten und verhindert unangenehme Nachfragen, wenn die Bilder längst im Einsatz sind.

Was mit Bildrechten bei Firmenfotos wirklich gemeint ist

Der Begriff „Bildrechte“ wird im Alltag oft für mehrere unterschiedliche Rechte verwendet. Für Unternehmen sind vor allem drei Bereiche entscheidend: das Urheberrecht des Fotografen, die Nutzungsrechte des Unternehmens und das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen.

Das Urheberrecht bleibt grundsätzlich beim Fotografen. Es entsteht automatisch mit dem Foto und wird nicht einfach durch die Bezahlung eines Shootings übertragen. Das bedeutet nicht, dass Ihr die Bilder nicht verwenden dürft. Entscheidend ist, welche Nutzungsrechte vereinbart wurden. Sie legen fest, wer die Fotos wo, wie lange und für welchen Zweck nutzen darf.

Daneben steht das Recht am eigenen Bild. Mitarbeitende, Geschäftsführer, Kunden oder externe Models müssen der Veröffentlichung ihres erkennbaren Bildes zustimmen. Ein sympathisches Portrait ist für Euer Employer Branding wertvoll. Ohne klare Einwilligung kann es trotzdem zum Problem werden.

Vor dem Shooting den geplanten Einsatz festlegen

Die beste Zeit, Rechte zu klären, ist vor dem Shooting. Dann ist noch klar, welche Ziele Ihr mit den Bildern verfolgt und welche Personen abgebildet werden. Nachträgliche Erweiterungen sind möglich, kosten aber Zeit und können zusätzliche Vergütungen oder neue Einwilligungen erfordern.

Fragt Euch konkret: Sollen die Fotos nur auf der eigenen Website und in organischen Social-Media-Beiträgen erscheinen? Oder sind auch gedruckte Broschüren, Messestände, Stellenanzeigen, Presseaussendungen, bezahlte Social Ads und die Weitergabe an Partner geplant? Je größer die Reichweite und je werblicher der Einsatz, desto genauer sollte die Nutzungsvereinbarung formuliert sein.

Für viele kleine und mittelständische Unternehmen im Allgäu ist eine umfassende Nutzung für eigene Unternehmenskommunikation sinnvoll. Wer regelmäßig Stellen ausschreibt, mehrere Standorte hat oder Kampagnen über Agenturen umsetzt, sollte das von Anfang an berücksichtigen. Ein günstigeres Paket mit enger Nutzung kann passend sein, wenn Bilder tatsächlich nur für eine einzelne Broschüre oder einen zeitlich begrenzten Anlass gedacht sind. Es kommt auf Euren Plan an, nicht auf eine pauschale Standardformulierung.

Diese Punkte gehören in eine Nutzungsvereinbarung

Eine gute Vereinbarung muss nicht kompliziert klingen. Sie sollte aber eindeutig beantworten, was erlaubt ist. Besonders relevant sind diese Punkte:

  • Nutzungszweck: Unternehmenswebsite, Social Media, Recruiting, PR, Print, Werbung oder interne Kommunikation.

  • Medien und Kanäle: digitale Kanäle, Flyer, Broschüren, Anzeigen, Präsentationen, Außenwerbung oder Messe.

  • Zeitraum und Gebiet: zeitlich begrenzt oder dauerhaft, regional, deutschlandweit oder international.

  • Bearbeitung: Zuschnitt, Retusche, Text-Overlays, Farblook und Weitergabe an eine Agentur.

  • Namensnennung: ob und wo der Fotograf genannt wird.

Auch bei Bearbeitungen lohnt sich Klarheit. Ein Zuschnitt für ein LinkedIn-Format ist etwas anderes als eine starke Verfremdung, die den Bildstil verändert oder eine Person in einen neuen werblichen Zusammenhang setzt. Professionelle Bildbearbeitung gehört bei vielen Produktionen dazu. Spätere Anpassungen durch Dritte sollten dennoch abgesprochen sein.

Einwilligungen von Mitarbeitenden sauber einholen

Ein Arbeitsverhältnis ist keine automatische Freigabe für die Veröffentlichung von Fotos. Wer auf einem Teamfoto, bei der Arbeit oder in einem Businessportrait erkennbar ist, sollte schriftlich einwilligen. Das gilt besonders, wenn das Bild für Marketing, Recruiting oder Werbung verwendet wird.

Die Einwilligung sollte verständlich benennen, welche Bildarten entstehen, wo sie veröffentlicht werden können und ob die Nutzung zeitlich begrenzt ist. Allgemeine Sätze wie „Die Firma darf alle Fotos immer und überall verwenden“ schaffen selten Vertrauen. Transparenz ist nicht nur rechtlich sinnvoll, sie ist auch menschlich fair.

Bei einem Gruppenbild auf einem Sommerfest kann die Situation anders sein als bei einem gezielt produzierten Kampagnenportrait. Je stärker eine Person im Mittelpunkt steht und je werblicher der Einsatz ist, desto wichtiger ist eine konkrete Freigabe. Bei Minderjährigen braucht Ihr zusätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten.

Was passiert, wenn jemand das Unternehmen verlässt?

Das ist einer der häufigsten Fälle. Ein Mitarbeitender kündigt, das Portrait ist noch auf der Über-uns-Seite sichtbar und vielleicht sogar Teil einer Recruiting-Anzeige. Ob die Nutzung weiterlaufen darf, hängt von der Einwilligung und ihrem genauen Wortlaut ab.

Praktisch empfehle ich, die Bildnutzung beim Offboarding aktiv zu prüfen. Ein Portrait, das eine fachliche Ansprechpartnerin zeigt, sollte ohnehin zeitnah ersetzt werden. Bei allgemeinen Team- oder Stimmungsbildern kann eine weitere Nutzung möglich sein, wenn sie wirksam vereinbart wurde. Trotzdem ist Fingerspitzengefühl gefragt: Ein ehemaliger Kollege als Gesicht einer neuen Arbeitgeberkampagne ist selten eine gute Idee.

Achtung bei Kunden, Veranstaltungen und externen Personen

Firmenfotos entstehen nicht nur im Büro. Vielleicht fotografiert Ihr eine Beratung, einen Workshop, eine Baustelle, ein Event oder eine Behandlungssituation. Dann stehen neben Mitarbeitenden oft Kunden, Dienstleister oder Gäste im Bild. Für erkennbare Personen braucht Ihr auch hier eine passende Einwilligung.

Bei Veranstaltungen kann ein gut sichtbarer Hinweis auf Foto- und Videoaufnahmen helfen. Für breit eingesetzte Werbemotive ersetzt ein Schild jedoch nicht automatisch eine konkrete Zustimmung. Wenn eine einzelne Person klar im Fokus ist, sollte sie separat freigeben, wie ihr Bild verwendet wird.

Achtet außerdem auf Inhalte im Hintergrund. Bildschirme können Kundendaten zeigen, auf Whiteboards stehen interne Informationen und in Produktionshallen sind manchmal Prozesse sichtbar, die nicht veröffentlicht werden sollen. Auch Logos, Kunstwerke, Verpackungen oder gemietete Locations können je nach Motiv und Nutzung zusätzliche Fragen aufwerfen. Ein kurzer Rundgang vor dem Shooting spart später viel Retuschearbeit.

Wenn Agenturen oder Partner mit den Fotos arbeiten

Marketing passiert selten allein. Oft benötigt eine Agentur die Bilder für Anzeigen, ein Webdesigner baut sie auf der Website ein oder ein Messebauer verwendet sie auf großen Flächen. Das Unternehmen braucht dann nicht nur ein eigenes Nutzungsrecht, sondern häufig auch das Recht, Dateien an diese Dienstleister weiterzugeben.

Das sollte klar in der Vereinbarung stehen. Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen einer Weitergabe zur Umsetzung Eurer Kommunikation und einem freien Weiterverkauf der Bilder. Erstes ist im Unternehmensalltag oft nötig. Letzteres ist eine ganz andere Nutzung und sollte nicht stillschweigend angenommen werden.

Auch bei Stockfotos, Bildern von früheren Dienstleistern oder Content aus einer Datenbank lohnt sich ein genauer Blick. Nicht jedes Bild darf für Paid Ads, große Printauflagen oder eine unbegrenzte Zeit eingesetzt werden. Speichert Lizenzen, Model-Releases und Vereinbarungen an einem zentralen Ort. So muss später niemand in alten E-Mails suchen, wenn eine Kampagne schnell live gehen soll.

Bildrechte bei Firmenfotos klären: So bleibt es übersichtlich

Für ein professionelles Shooting braucht Ihr keinen Aktenordner voller Juristendeutsch. Ein klarer Ablauf reicht meist aus: Einsatzbereiche vorab besprechen, Nutzungsrechte schriftlich festhalten, Einwilligungen der abgebildeten Personen einholen und alle Unterlagen zusammen mit den finalen Bilddaten ablegen.

Als Fotograf bespreche ich bei Businessshootings deshalb vorab, welche Bildwelt Ihr braucht und wofür sie eingesetzt werden soll. Daraus entsteht nicht nur ein besseres Konzept für Motive, Formate und Bildauswahl. Es sorgt auch dafür, dass die vereinbarten Rechte zu Eurem echten Bedarf passen.

Wenn ein großes Rebranding, eine internationale Kampagne oder ein Konfliktfall ansteht, ist eine rechtliche Prüfung durch eine spezialisierte Kanzlei sinnvoll. Für den normalen Unternehmensalltag schafft eine präzise, verständliche Vereinbarung aber bereits die entscheidende Sicherheit.

Gute Firmenfotos sollen nicht in einem Ordner liegen, weil sich später niemand mehr traut, sie zu verwenden. Wenn Ihr Rechte und Einwilligungen von Beginn an mitdenkt, könnt Ihr Eure Bilder mit gutem Gefühl einsetzen - als sichtbares Zeichen für die Menschen, die Euer Unternehmen ausmachen.

 
 
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